Wer einen Teil seines Einkommens aus Vermietung und Verpachtung bezieht muss dieses nach speziellen steuerlichen Vorschriften ermitteln. Wir kümmern uns nicht nur um die laufende Abrechnung sondern stehen auch bei Sonderthemen wie Erb- und Gebührenrecht, der Immobilienertragsteuer oder der Erstellung von Prognoserechnungen zur Widerlegung einer Liebhabereivermutung zur Seite.
Ob eine kleine Wohnung vermietet wird oder gleich ganze Wohnblocks, wir sind in beiden Themengebieten zu Hause.
Auch wenn es um die Themen Schenkung, Weitergabe an Kinder oder Enkel oder auch den Verkauf an Dritte geht sind wir Ihr Ansprechpartner.