Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung noch abzuwarten). Hier ein Überblick zu ausgewählten Maßnahmen:
Einkommensteuer
- Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten nutzen, so soll dies nicht zum Ausschluss vom Pendlerpauschale führen.
- Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer, so sind Ticketkäufe ab 1.7.2021 für den Arbeitnehmer keine steuerpflichtigen Einkünfte. Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Ausweitung der NoVA auf mehr Kraftfahrzeuge als bisher.
- Befreiung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.
- Erhöhung des bisherigen Höchststeuersatzes für Krafträder von 20 % auf 30 %.
- Für Pkw werden verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst, und z. B. der Höchststeuersatz schrittweise angehoben.
- Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km sinken.
- Die neuen Regelungen sollen ab 1.7.2021 Anwendung finden (mit Übergangsregelung).
Elektrizitätsabgabe
Der von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugte Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern wird von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Stand: 28. Dezember 2020