ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze 
monatlich€ 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe€ 713,79
Höchstbeitragsgrundlage 
täglich€ 185,00
monatlich€ 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen€ 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage 
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung€ 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. 

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

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