Richtungsweisend
für ihren Erfolg.

Begleitende Beratung,
ein Unternehmerleben lang.

Gerstgrasser
Steuerberatung & Unternehmensberatung

+43 5524 2149-0kanzlei@gerstgrasser.atUnser Standort
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Wir kümmern uns um Ihre Steuern und sorgen für Weitblick

Wer zahlt schon gerne Steuern? Mit individueller Beratung und professioneller Abwicklung stellen wir sicher, dass Sie nicht mehr zahlen als unbedingt notwendig.

Um Steuern zu zahlen, muss ein Gewinn erwirtschaftet werden. Unsere stetig begleitende, betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung ist wegweisend für Ihren nachhaltigen Erfolg. Optimierungen sowie unterjährige Gegensteuerungen erfolgen laufend – und nicht erst bei der jährlichen Steuerabrechnung.

Bauen auch Sie auf unsere Fachkompetenz und pro-aktive Beratung.

Was wir für Ihren Erfolg tun können.

  • Steueroptimierung

    Wir analysieren Ihre Belege mit dem Ziel, aussagekräftige Zahlen und Auswertungen als Basis für Optimierungen und zukünftige Planung bereitzustellen.

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  • Unternehmens­entwicklung

    Wann immer wichtige Fragen anstehen, sind wir zur Stelle: Ob zur richtigen Rechtsformwahl von Unternehmen, zur Finanzierung oder für Planrechnungen.

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  • Buchhaltung Online

    Wer auf unser Know-how auch im technischen Bereich zurückgreifen möchte, nutzt unsere umfassende Standard-Software für Buchhaltung und Rechnungswesen.

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  • Begleitende Beratung

    Wir beraten Sie ganz persönlich. Unsere Experten vertreten Sie vor Behörden, begleiten zu Bankgesprächen und unterstützen bei Betriebsprüfungen.

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Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.

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Laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal

Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.

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Voraussichtliche SV-Werte 2026

Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.

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Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.

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Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

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Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.

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Stellt die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung dar?

Aktuelle Aussagen der ÖGK zur SV-rechtlichen Handhabe der Mitarbeiterprämie 2025.

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Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline

Neue FinanzOnline-Verordnung mit 1. September 2025 in Kraft getreten.

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